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21.08.2017, 15:44 Uhr
Neuwahlen in Niedersachsen
Landtag beschließt Selbstauflösung
Am 4. August 2017 - fünf Monate vor der geplanten Landtagswahl im Januar - verlor die rot-grüne Regierungskoalition in Niedersachsen ihre Ein-Stimmen-Mehrheit. Grund dafür war der Austritt der Abgeordneten Elke Twesten aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seit 8. August 2017 ist Frau Twesten Mitglied der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Damit haben sich die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt und die Fraktionen von CDU und FDP haben zusammen 69 Sitze im Landtag, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nur noch 68 Sitze.
Nach Beratungen der vier Fraktionsvorsitzenden mit dem Landtagspräsidenten, dem Ministerpräsidenten und der Landeswahlleitung am 7. August 2017 stand fest, dass die Wählerinnen und Wähler in Niedersachsen am 15. Oktober über ein neues Landesparlament abstimmen können. Der Landtag hat am 21. August 2017 seine Selbstauflösung beschlossen.
Der Zeitplan:
- 10. August 2017: Sondersitzung des Plenums und erste Beratung über den Auflösungsantrag der Fraktionen beraten
- 21. August 2017: Sondersitzung des Plenums und Abstimmung über die Auflösung des Landtages
- 15. Oktober 2017: Landtagswahl
- Spätestens am 30. Tag nach der Wahl:
Konstituierung des neuen Landtages (Art. 9 Nds. Verfassung)
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